Brandschutzordnung

Jeder Gewerbebetrieb ist zur Aufstellung einer Brandschutzordung verpflichtet.

Eine Brandschutzordnung gliedert sich nach DIN 14096 in drei Teile:

Teil 1: 

Richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage (Bewohner, Beschäftigte, Besucher).

Teil 2:

Richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten (Bewohner, Beschäftigte).

Teil 3:

Richtet sich an Personen, denen besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen worden sind (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte usw.).


Die Erstellung einer Brandschutzordnung speziell für Ihren Betrieb übernehmen wir gerne für Sie. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung.