Brandschutzordnung
Jeder Gewerbebetrieb ist zur Aufstellung einer Brandschutzordung verpflichtet.
Eine Brandschutzordnung gliedert sich nach DIN 14096 in drei Teile:
Teil 1: |
Richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage (Bewohner, Beschäftigte, Besucher). |
Teil 2: |
Richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten (Bewohner, Beschäftigte). |
Teil 3: |
Richtet sich an Personen, denen besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen worden sind (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte usw.). |
Die Erstellung einer Brandschutzordnung speziell für Ihren Betrieb übernehmen wir gerne für Sie. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung.